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FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Über unsere Urkundenvermittlung können Sie Personenstandsurkunden bestellen - rückwirkend bis zum Jahr 1874.
Vor dieser Zeit wurde Geburt, Heirat und Tod in Kirchenbüchern vermerkt.
Beim Standesamt kann man Personenstandsurkunden innerhalb folgender Fristen nach Eintritt des Personenstandsfalles bestellen: 80 Jahre für Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister 110 Jahren für Geburtenregister 30 Jahren für Sterberegister
Ältere Personenstandsurkunden bestellen wir im zuständigen Archiv (siehe Archivbestellung).
Im linken Menü finden Sie eine Auflistung von Fragen bezüglich der Anforderung von Personenstandsurkunden.
Um schnelle Bearbeitungszeiten zu gewährleisten, bitten wir Sie ggf. offene Frage erst unter den Unterpunkten zu suchen. Für den Fall, dass Ihre Frage nicht beantwortet werden konnte, können Sie uns unter dem Kontaktformular erreichen. |